»Prachttomate« fordert staatliche Rettung

Gemeinschaftsgarten hofft auf Unterstützung des Bezirks Neukölln, der das Grundstück kaufen soll

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Bisher wurde das Vorkaufsrecht angewandt, um MieterInnen in Milieuschutzgebieten vor Verdrängung zu schützen. Nun fordern die NutzerInnen des Stadtteilgartens »Prachttomate« in Neukölln, das Vorverkaufsrecht auch zum Erhalt ihres Projekts anzuwenden. Vor einigen Wochen wurde ein Drittel des Areals verkauft, das die HobbygärtnerInnen bisher genutzt haben. Eine Baugruppe plant dort ein fünfstöckiges Gebäude mit Eigentumswohnungen. Ein Teil des Areals soll der »Prachttomate« weiter für ihr Urban-Gardening-Projekt zur Verfügung stehen.

Quelle: neues-deutschland.de am 1. März 2018