Die Wiederbelebung der Gemeingüter

Commons-Debatte in Frankfurt am Main

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Der englische Begriff "Commons" - zu Deutsch Gemeingüter - bezeichnet Grund und Boden, der nicht in Privatbesitz ist, sondern sich im Eigentum von Gemeinden oder Genossenschaften befindet. In den letzten Jahren ist eine gewisse Renaissance dieser Formen des Gemeineigentums zu beobachten: ob Energiegenossenschaften oder "Urban-Gardening"-Projekte in Großstädten.

Quelle: deutschlandfunk.de am 12. Juni 2015